Solarpark Oberwiera

Solarpark Oberwiera

Im Auftrag unseres Vorhabenträgers haben wir das Bebauungsplanverfahren für das Vorhaben „Solarpark Oberwiera“ für die Gemeinde Oberwiera gemäß § 4b BauGB mit hoher fachlicher Sorgfalt und Verantwortung begleitet. Dieser wurde vom Gemeinderat von Oberwiera am 22.06.2021 gemäß Baugesetzbuch (BauGB) per Aufstellungsbeschlusses EINSTIMMIG beschlossen. Mit der Entwicklung eines Solarparks auf zwei Flurstücken der Gemarkung Oberwiera beabsichtigte die Gemeinde Oberwiera ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und aktiv die Energiewende vor Ort zu gestalten.
Der Bebauungsplan diente entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO²-Ausstoßes und sollte so zur Minderung des globalen Klimawandels beitragen.
Unser Büro hat erfolgreich mit Behörden und Nachbargemeinden koordiniert. Das Verfahren war bereits weit fortgeschritten.

BÜRGERBETEILIGUNG
Während des Verfahrens wurden die Meinungen und Vorschläge der Bürger berücksichtigt, und der Plan wurde mehrfach geändert. Eine der Änderungen war die Reduzierung der Fläche. Viele Bürger beteiligten sich aktiv an diesen Diskussionen.
Trotz der durchgeführten Bürgerbeteiligungen und der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema haben sich mehrere Gemeinderäte im Jahr 2024 gegen die Errichtung des Solarparks entschieden. Besonders bedauerlich ist, dass diese Entscheidung nach vielen kritischen Diskussionen gefällt wurde.

Solarpark-Oberwiera