Im Auftrag des Vorhabenträgers nawes GmbH haben wir das Bebauungsplanverfahren für das Vorhaben „Solarpark Rußdorf II“ der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna gemäß § 4b BauGB mit hoher fachlicher Sorgfalt und Verantwortung begleitet. Das Verfahren umfasste die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bestehend aus:
• der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1000,
• den textlichen Festsetzungen (Teil B),
• der Begründung mit Umweltbericht (Stand: 22.01.2024),
• sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand: 22.01.2024).
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.03.2024 einstimmig den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Stadtspiegel Nr. 07/2024 vom 30.03.2024.
Unser Büro hat die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden koordiniert und umfassend durchgeführt. Das Verfahren befand sich damit in einem fortgeschrittenen Stadium.
Überraschend wurde das von uns bearbeitete parallel laufende Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan von Seiten der Stadt gestoppt. Hintergrund ist u.a. ein neu initiiertes Merkblatt der Stadtverwaltung, das zukünftig Kriterien für die Einleitung von Bauleitplanverfahren zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen definiert. Die Ablehnung der Änderung des FNP wurde zum Anlass genommen, das laufende Verfahren – trotz bereits erfolgter Auslegung und Erfüllung der formulierten Kriterien –nachträglich zu beenden.
Wir bedauern diesen Schritt sehr. Trotz unseres sorgfältig und rechtssicher geführten Verfahrens wurde ein zukunftsweisendes Projekt in einem späten Stadium aus Gründen aufgegeben, die außerhalb unseres Einflusses lagen.